Anstellungsvertrags Rechtsschutz

Sie haben als Geschäftsführer einen Anstellungsvertrag mit Ihrer Gesellschaft. Jede Streitigkeit daraus kann gerichtlich und außergerichtlich enorme Kosten verursachen.

Klassische Streitanlässe sind Kündigungen, Ruhegehälter, Abfindungen, Versetzungen oder die Kürzung von Bezügen oder Tantiemen.

Da es sich um keinen gewöhnlichen Arbeitsvertrag handelt, wird ein Streit an einem ordentlichen Gericht geführt.

Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen sind in privaten Rechtsschutzpolicen in der Regel ausgeschlossen.

Managergehälter, Abfindungen, Altersvorsorgen führen zu hohen Streitwerten, die Anwaltskosten sind dadurch entsprechend hoch.

Eventuelle Streitigkeiten stellen für Organe erfahrungsgemäß ein existenzielleres Risiko dar als für Arbeitnehmer. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Vorsorge besonders ratsam.

Gerne sprechen wir mit Ihnen über Vorsorgemöglichkeiten und suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer adäquaten Lösung.

Weitere individuellen Spezialprodukte für Sie:

Als auf die Risikovorsorge von Finanzdienstleistern spezialisiertes Maklerhaus bieten wir unseren Mandanten regelmäßig besonders umfassende und bedarfsgerechte Spezialprodukte an.

Dabei vereint unser Leistungsspektrum individuelle Lösungen im Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht zur D&O und E&O, die Absicherung von Internet- und Cyber- Risiken sowie auch komplette Straf-Rechtsschutzlösungen für die Unternehmen. Neben dieser Vorsorge wird unser Angebot noch ergänzt, um die persönliche Vorsorge für die Entscheidungsträger, wie die Absicherung des Zwangsselbstbehaltes für AG-Vorstände, des Kostenschutzes bei Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen oder auch der privaten Risikovorsorge ihrer Familien.

Exklusiv für unsere Kunden haben wir mit geeigneten und leistungsstarken Risikoträgern besonders vorteilhafte Bedingungswerke und Konditionen verhandelt.

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